- Störfallbeauftragter
- bei bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen zu bestellender Beauftragter, der den Betreiber in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein könnten, beraten soll.- Gesetzliche Regelung: §§ 58a–58d BImSchG und VO über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten vom 30.7.1993 (BGBl I 1433) m.spät.Änd.- Vgl. auch ⇡ Immissionsschutzbeauftragter.
Lexikon der Economics. 2013.