Störfallbeauftragter

Störfallbeauftragter
bei bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen zu bestellender Beauftragter, der den Betreiber in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein könnten, beraten soll.
- Gesetzliche Regelung: §§ 58a–58d BImSchG und VO über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten vom 30.7.1993 (BGBl I 1433) m.spät.Änd.
- Vgl. auch  Immissionsschutzbeauftragter.

Lexikon der Economics. 2013.

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